Kosten – und ihre Verteilung
Wir unterscheiden zwei Kostenarten: Kosten für Schmutzwasserentsorgung und Kosten für Niederschlagswasserentsorgung. Diese Kosten werden über Gebühren und Beiträge auf alle verteilt, die Wasser verbrauchen und Niederschlagswasser ableiten bzw. anschließbar sind. Die Kosten für die Entwässerung der öffentlichen Flächen trägt die Stadt.
Da es unmöglich ist, die genaue Wassermenge zu bestimmen, die in die Kanalisation eingeleitet wird, gilt als Maß für die Schmutzwassermenge die verbrauchte Trinkwassermenge.
Das abgeleitete Niederschlagswasser kann auch nicht gemessen werden. Um gerechte Gebühren zu ermitteln, und auch um ökologisch sinnvolle Projekte wie die Versickerung von Regenwasser zu unterstützen, gibt es nur noch die "getrennte Abwassergebühr". Als Maßstab für die Niederschlagswassergebühr wird dabei die befestigte Fläche verwendet, von der Niederschlagswasser in das Kanalsystem gelangen kann.
Das Kommunalabgabengesetz bestimmt, "dass Gebühren höchstens so bemessen werden dürfen, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden". Das bedeutet für Sie: Wir dürfen keine Gewinne erwirtschaften; entstandene Überschüsse werden innerhalb von 5 Jahren an die Gebührenzahler zurückgezahlt.