Hinweise zum Entwässerungsantrag
Schmutz- und Regenwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist der öffentlichen Kanalisation über eine Abwasserhebeanlage rückstaufrei zuzuführen.
Es ist der Nachweis zu führen, ob Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert werden kann. Hausentwässerungsgrundleitungen dürfen nur von Fachfirmen verlegt werden, die von der Stadt Freiburg eine gültige Zulassung besitzen. (Liste zugelassener Firmen (672,9 KiB))
Das Einleiten von Baugruben- oder in Ausnahmefällen von Drainagewasser in die öffentliche Kanalisation (Regen-/ Mischwasserkanal) ist mit dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung und dem Umweltschutzamt abzuklären. Die Einleitungen sind gebührenpflichtig und vor Beginn der badenovaNETZE GmbH zwingend anzuzeigen (Tel.: 0761 / 279 2111 oder 01802 339 339).