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Abwasser

Getrennte Gebühr

Ökologisches Verhalten zahlt sich aus ...

... deshalb haben wir für alle Grundstücke die getrennte Abwassergebühr. Das heißt, man bezahlt nur die Abwassermenge, die man in die öffentliche Kanalisation einleitet bzw. für die Flächen, die versiegelt und an die Anlagen der Stadtentwässerung angeschlossen sind. Diese beiden Kostenarten werden bei der getrennten Entwässerungsgebühr getrennt abgerechnet.

Ab 1. Januar 2023 gelten neue Gebühren:
Schmutzwassergebühr: 1,49 €/m³ bezogene Wassermenge
Niederschlagswassergebühr: 0,90 € /m² versiegelte Fläche und Jahr

Bis 31. Dezember 2022 galten folgende Gebührensätze:
Schmutzwassergebühr: 1,42 €/m³ bezogene Wassermenge
Niederschlagswassergebühr: 0,87 € /m² versiegelte Fläche und Jahr

Die Schmutzwassergebühr wird nach dem Trinkwasserverbrauch berechnet, die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der versiegelten und angeschlossenen Fläche.

Als versiegelte Fläche gilt der bebaute und befestigte Teil des Grundstücks, von dem Niederschlagswasser direkt den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, oder von dem Niederschlagswasser auf anderer Weise in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt, multipliziert mit dem jeweils geltenden Faktor nach Versiegelungsart.

1. Dächer:
1.1 Standarddach (flach oder geneigt) Faktor: 1,0
1.2 Gründach mit extensiver Begrünung, bei einer Schichtstärke von 8 Zentimetern Faktor: 0,5
1.3 Grünüberdeckung intensive Begrünung; Schichthöhe > 30 cm, z.B. bei ebenerdiger Tiefgarage Faktor: 0,0
 
2. Befestigte Flächen:
2.1 Asphalt, Beton Faktor: 1,0
2.2 Pflaster, Platten, Verbundsteine Faktor: 0,6
2.3 Kies, Schotter, Rasengittersteine Faktor: 0,2
 
3. Andere Versiegelungsarten
  Für versiegelte Flächen anderer Art gilt derjenige oben genannte Faktor, der der in Ziffer 1 und 2 genannten Versiegelungsart in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. Weisen die Gebührenschuldner einen anderen Versiegelungsgrad nach, kann im Einzelfall ein anderer Faktor angesetzt werden.

Über Ihre Angaben im Erhebungsbogen für die getrennte Entwässerungsgebühr der Stadt Freiburg (97,5 KiB) wird die anfallende Niederschlagswassergebühr errechnet.

Kontakt

Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg

badenovaNETZE GmbH
Kundenservice
Tullastraße 61
79108 Freiburg
Tel.: +49761/279-3500
E-Mail: Abwassergebuehren.FR@badenovanetze.de