Getrennte Gebühr
Ökologisches Verhalten zahlt sich aus ...
... deshalb haben wir für alle Grundstücke die getrennte Abwassergebühr. Das heißt, man bezahlt nur die Abwassermenge, die man in die öffentliche Kanalisation einleitet bzw. für die Flächen, die versiegelt und an die Anlagen der Stadtentwässerung angeschlossen sind. Diese beiden Kostenarten werden bei der getrennten Entwässerungsgebühr getrennt abgerechnet.
Ab 1. Januar 2023 gelten neue Gebühren:
Schmutzwassergebühr: 1,49 €/m³ bezogene Wassermenge
Niederschlagswassergebühr: 0,90 € /m² versiegelte Fläche und Jahr
Bis 31. Dezember 2022 galten folgende Gebührensätze:
Schmutzwassergebühr: 1,42 €/m³ bezogene Wassermenge
Niederschlagswassergebühr: 0,87 € /m² versiegelte Fläche und Jahr
Die Schmutzwassergebühr wird nach dem Trinkwasserverbrauch berechnet, die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der versiegelten und angeschlossenen Fläche.
Als versiegelte Fläche gilt der bebaute und befestigte Teil des Grundstücks, von dem Niederschlagswasser direkt den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, oder von dem Niederschlagswasser auf anderer Weise in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt, multipliziert mit dem jeweils geltenden Faktor nach Versiegelungsart.
Über Ihre Angaben im Erhebungsbogen für die getrennte Entwässerungsgebühr der Stadt Freiburg (97,5 KiB) wird die anfallende Niederschlagswassergebühr errechnet.